Handy-Verlust
Schnelle Sperre!!!

 

Heidelberger CI-Trainings-CD Teil 4

Wie kann ich zu Hause mit meinem neuen Cochlea-Implantat am besten üben? Welche Hörbücher sind für das Verstehen mit dem CI besonders gut geeignet? Können Sie mir spezielle Hör-CDs zum Trainieren mit meinem CI empfehlen?

Diese und zahlreiche weitere wichtige Fragen prägen die tägliche Arbeit mit CI-Patienten am HNO-Universitätsklinikum Heidelberg.

Die CI Trainungs-CD Teil 4 ist eine weitere wertvolle Hilfe:

Gedichte und Texte mit Klanguntermalung

In den letzten Monaten gab es eine so große Nachfrage nach den Heidelberger CI-Trainings-CDs, dass wir noch 2011 einen weiteren Tonträger veröffentlichen wollten.
Die Heidelberger CI-Trainings-CD Teil 4 „Gedichte und Texte mit Klanguntermalung" wird die ersten beiden Trainings-CDs (Schwerpunkt Sprachverstehen) mit der Heidelberger CI-Musik-Trainings-CD (Schwerpunkt Musikverstehen) verbinden.

Bei dem neuen Übungsmedium werden Gedichte unter anderem von Goethe, Morgenstern, Roth, Kästner, Heine und Erhardt in langsamen, normalen und schnellen Sprechtempo von professionellen Sprechern umgesetzt.

Zusätzlich werden diese Sprachaufnahmen mit ein oder zwei Instrumenten (Cello, Violine, Querflöte, Klavier) untermalt, so dass der Hörer sich zusätzlich eine zweite oder gar dritte „Ebene“ erarbeiten kann. Je nach Rehabilitations-Stand des Cochlea-Implantat-Trägers kann dieser die reinen Textausführungen anhören (und ggf. mitlesen) oder zusätzlich die Gedichte mit den musikalischen Begleitungen für sein häusliches Training wählen.

In Zusammenarbeit mit der Firma MED-EL und der engen Kooperation mit dem Theater und Orchester Heidelberg konnte die Heidelberger CI-Trainings-CD Teil 4 erfolgreich umgesetzt werden.

Die Tonträger können unter Anita.Zeitler@medel.de für den Einsatz in der Rehabilitation von hörgeschädigten Menschen kostenfrei erworben werden.

Kontakt:

Dipl.-Päd. Sascha Roder M.A.
Universitätsklinikum Heidelberg
CI-Rehabilitation
Im Neuenheimer Feld 400
69120 Heidelberg
E-Mail:
sascha.roder@med.uni-heidelberg.de

Presseinformation zur Peter Maffay Stiftung

Die Peter Maffay Stiftung, MED-EL und das CHC Würzburg eröffnen gehörlosem Kind aus Rumänien die Welt des Hörens

Die Peter Maffay Stiftung, MED-EL Medical Electronics – führender Anbieter von Hörimplantaten – und das Comprehensive Hearing Center (CHC) Würzburg eröffnetem einem zweieinhalbjährigen gehörlosen Mädchen aus Rumänien die Welt des Hörens. Die Kosten für die Operation wurden von der Peter Maffay Stiftung übernommen. MED-EL Deutschland stellte das Hörimplantat-System zur Verfügung.

Maria wurde taub im rumänischen Constanta geboren. Die Peter Maffay Stiftung, die sich der Hilfe von Kindern in Not verschrieben hat, wurde über die Universität Würzburg auf das Schicksal des Mädchens aufmerksam.

Peter Maffay, Gründer und Namensgeber der Stiftung, erklärt seine persönlichen Beweggründe für die Unterstützung des Mädchens: „Das Schicksal von Maria hat uns sehr betroffen gemacht – denn Hören ist das Tor zur Welt. Als Musiker habe ich eine ganz besondere Beziehung zur Welt der Stimmen und Klänge. Das Wissen darum, dass einem Mädchen diese Welt zugänglich gemacht werden kann, dies jedoch an finanziellen Mitteln scheitert, zwingt einfach zum Handeln!“
Die Kosten
für die Operation betrugen € 13.500.

Über die Peter Maffay Stiftung:

Die Peter Maffay Stiftung wurde im Jahr 2000 von ihrem Namensgeber Peter Maffay gegründet. Ziel ist es, benachteiligte Kinder und Jugendliche bestmöglich zu unterstützen.

Die Stiftung kümmert sich um Kinder und Jugendliche mit sozialen Problemen und mit Trauerproblematik oder um chronisch und schwer erkrankte Kinder und Jugendliche sowie Pflegekinder und Kinder, die humanitärer Hilfe bedürfen. Herzstück der Peter Maffay Stiftung ist die Finca Ca’n Llompart in der Nähe von Pollenca in Mallorca/Spanien.

Darüber hinaus verfügt die Stiftung in Kooperation mit zahlreichen Einrichtungen über weitere Standbeine in Deutschland, Österreich und Rumänien.

Vom HZH zum DZH

HörZentrum Hannover wird Deutsches HörZentrum Hannover

Der neue Name unterstreicht die Bedeutung des weltweit größten HÖR-Zentrums und der weltweit größten Klinik zur CI-Versorgung.

Zum Tag der offenen Tür am 03. September 2011 wurde das HörZentrum Hannover der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) umbenannt in Deutsches HörZentrum Hannover. „Wir wollen damit auch mit unserem Namen zeigen, dass wir weit über die Grenzen Hannovers und Niedersachsens hinaus tätig sind“, erklärte Prof. Dr. Thomas Lenarz, Direktor der HNO-Klinik und des Deutschen HörZentrums Hannover der MHH. Etwa zwei Drittel der mit einem Cochlea-Implantat (CI) versorgten Patienten des DHZ kommen aus dem ganzen Bundesgebiet. Nur rund ein Drittel kommt aus Niedersachsen und aus Hannover.> mehr
> Presseartikel

DGS-Korpus-Projekt

Hintergrund des Projektes:

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist bisher wenig erforscht. Deshalb werden bis 2011 gebärdete Erzählungen, Gespräche und Geschichten von ca. 300 Gehörlosen in ganz Deutschland gefilmt. Diese Sammlung (Korpus) wird die DGS in ihrer lebendigen Vielfalt dokumentieren. Ein Teil der Sammlung wird später im Internet veröffentlicht werden.

Die Texte enthalten viel Interessantes aus dem Leben Gehörloser und haben daher auch einen hohen kulturellen Wert. Sie sind für die Gebärdensprachgemeinschaft, aber auch für DGS-Dozenten, Pädagogen, Dolmetscher und Sprachwissenschaftler von Interesse.

Das Korpus ist eine wichtige Voraussetzung für die Erforschung der DGS. Das Filmmaterial bietet langfristig die Möglichkeit, verschiedene Aspekte der DGS zu untersuchen. Auf Grundlage des Korpus wird ein allgemeines Wörterbuch DGS-Deutsch erstellt werden. Die Informationen im Wörterbuch basieren auf der Analyse des Korpus und die Beispiele stammen direkt aus den Filmen. > mehr


Informationen zum Gebärdentelefon des Bundesarbeitsministerium (BMAS)

Seit Januar 2007 haben gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit online mittels der Gebärdensprache und Videophonie Informationen zu den Themenbereichen des BMAS zu erhalten. Auch Bestellungen von Publikationen oder Auskünfte zu Ansprechpartnern zuständiger Behörden und Institutionen sind möglich.

Damit war das BMAS die erste Bundesbehörde in Deutschland, die einen direkten Zugang über Gebärdensprache geschaffen hat. Insgesamt konnten seit 2007 ca. 18.000 Bürgeranfragen beantwortet werden. Seit dem Start vor mehr als vier Jahren haben sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem Service angeschlossen.

Mit der Anbindung an den D 115-Service werden nun für alle Bürgerinnen und Bürger Informationen in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt, da die Servicemitarbeiterinnen auch auf die kommunenübergreifende Datenbank zugreifen können.

Telefonieren ohne Worte: Barrierefreiheit über das Gebärdentelefon  > mehr

Aktuelle rechtliche Aspekte der Cochlea-Implantat-Versorgung

Aus medizinischer Sicht stellen die Möglichkeiten und Auswirkungen der Cochlea-Implantat-Versorgung eine eindrucksvolle wissenschaftliche Neuerung der letzten Jahre dar. Sie ermöglicht zunehmend auch bei Kindern Taubheit zu überwinden und Hörempfinden sowie Sprachverstehen zu aktivieren.
In rechtlicher Hinsicht war die CI-Versorgung – insbesondere die beidseitige Versorgung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung – in den letzten Jahren des Öfteren Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.

Dies gibt Anlass, die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuelle rechtliche Aspekte in Zusammenhang mit der CI-Versorgung aufzuzeigen.

Rechtliche Grundlagen der CI-Versorgung: Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Gesetzliche Krankenversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte nach § 27 Abs. 1 Nr. 3, 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln. Hilfsmittel sind sachliche medizinische Leistungen, also etwa Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel und andere Hilfsmittel wie z. B. Sehhilfen.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln umfasst inhaltlich die Grundausstattung, das Zubehör, die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels, die Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung. Hilfsmittel müssen erforderlich sein, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Diese Hilfsmittel sind zu Lasten der GKV verordnungsfähig, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind oder nach § 34 Abs. 4 SGB V von geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen sind.

                    Ewiger Kalender