Die Verstetigung des Innovationsfonds und die Verankerung der Patientenbeteiligung als Förderkriterium
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) begrüßt die Verstetigung des Innovationsfonds (§ 92 SGB V) im Rahmen des verabschiedeten Digitalgesetz (DigiG). Der Innovationsfonds bleibt damit wichtige Säule einer zukunftsfähigen, evidenzgeleiteten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Eine stärkere Orientierung der geförderten Projekte an den Bedürfnisse und Anforderungen der Patient:innen in der Versorgung sehen wir durch die Aufnahme der Patientenbeteiligung als achtes Förderkriterium gestärkt. Der DNVF begleitet den Innovationsfonds seit Start des Programms aus wissenschaftlicher Perspektive und hatte eine stärkere Einbeziehung der Patient:innen in die Projekte als notwendig empfohlen.
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