Dusel.pngUnabhängige Schlichtungsstelle BGG verzeichnet weiter ansteigende Fallzahlen. Erstmals Anträge nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Der neunte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ist veröffentlicht. Die Zahl der eingegangenen Anträge bei der Schlichtungsstelle BGG ist 2025 weiter stark angestiegen: Im Berichtsjahr gingen 436 Anträge auf Schlichtung ein, das ist ein Anstieg um 32 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Damit setzt sich die steigende Tendenz aus den Jahren davor fort.

Die Schlichtungsstelle BGG bietet Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, in Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret zu helfen – vor allem wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligung geht – und sich ohne Gericht zu einigen. Mittlerweile hat sie seit ihrem Bestehen 2016 insgesamt mehr als 2.150 Anträge (Stand Juni 2026) bearbeitet.
Bild: Jürgen Dusel, 

„Seit neun Jahren hilft die Schlichtungsstelle BGG nun niedrigschwellig, persönlich und kostenfrei. Sie vermittelt bei Konflikten aus den verschiedensten Lebensbereichen: bei Behörden, dem Zugang mit Assistenzhunden, im Bereich der gesundheitlichen Versorgung oder auch wenn es einfach nur darum geht, die richtige Stelle für ein Anliegen zu finden. Die Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht, das zeigt dieser Bericht deutlich. Sie entlastet auch die Gerichte. Umso mehr begrüße ich es, dass die Schlichtungsstelle BGG nun auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen privater Marktteilnehmer tätig werden kann.“, erläutert Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. „Und ich habe die Hoffnung, dass wir dieses Jahr auch endlich zu einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit durch ein besseres BGG kommen.“

Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2025 insgesamt 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassen erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 %), das Thema „Assistenzhunde“ (17 %) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 %). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“.

14 % der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. Anträge nach dem BFSG machten 4 % der Eingänge aus.

2025 konnte bei 71 % der Verfahren, die nicht - beispielsweise wegen Unzuständigkeit - vorzeitig beendet wurden, eine gütliche Einigung erzielt werden.

Den kompletten Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG können Sie auf der Homepage der Schlichtungsstelle BGG hierabrufen. Darüber hinaus gibt es dort eine Fassung in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache.

Eingerichtet ist die Schlichtungsstelle BGG beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie hilft seit 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften und privaten Einrichtungen wie Cafés, Arztpraxen oder Sportstätten kann die Schlichtungsstelle BGG vermitteln.


Darüber hinaus ist sie seit dem 28. Juni 2025 auch für die Schlichtung bei Verletzung von Rechten nach dem BFSG zuständig. Damit erweitert sich der Aufgabenbereich auf Produkte und Dienstleistungen privater Anbieter im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik, z.B. Online-Shops, Bankdienstleistungen, Mobiltelefone oder e-Books. In diesem Zusammenhang kann die Schlichtungsstelle nun auch Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen schlichten.

Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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