Ein Jahr nach der Staatenprüfung: Dokumentation zeigt Handlungsbedarf
Ein Jahr nach der Staatenprüfung veröffentlichen die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und das Deutsche Institut für Menschenrechte heute eine Tagungsdokumentation. Sie zeigt schwarz auf weiß: Die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention muss konsequent vorangetrieben werden.
Weiterlesen: Verena Bentele: „Es ist einiges erreicht und noch vieles zu tun.“
Verena Bentele: „Ich appelliere eindringlich an die Parlamentarier, auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit zu verpflichten.“
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, hat anlässlich der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag gesprochen. Sie sagte: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, so steht es in unserem Grundgesetz. Ich bin froh, dass durch die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts ein Schritt zu mehr Teilhabe gegangen werden soll. Aber kleine Schritte sind zu wenig für einen langen Weg. Ich appelliere daher an die Kraft des Parlamentes: Verpflichten Sie endlich auch die Privatwirtschaft zu mehr Barrierefreiheit.“
Weiterlesen: Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts im Bundestag
§ Änderung des Strafrechts zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung geht nicht weit genug
Verena Bentele: „Es war höchste Zeit, dass der Strafrahmen für den Missbrauch von Menschen, die der Gewalt schutzlos ausgeliefert sind, angepasst wurde.“
Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches auf den Weg gebracht, das eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beinhaltet. Dazu sagte Verena Bentele, Beauftragte des Bundes für die Belange behinderter Menschen:
Wir berichteten über den Rechtsstreit um das Merkzeichen "B". Leider müssen wir das K.o. für Vorstandsmitglied Heinz Josef melden.
Heinz-Josef Thiel teilt uns mit:
„Merkzeichen „B“ – Disput leider erfolglos
In der CIV NRW News, Ausgabe 1/2015, habe ich über meinen Erfolg im Rechtsstreit um das Merkzeichen „Gl“ vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen berichtet.
Mein damals angekündigter Disput zum Merkzeichen „B“ mit fachanwaltlicher Hilfe wurde nach 15 Monaten vor dem gleichen Gericht entschieden.
Klage abgewiesen!
Zu den Entscheidungsgründen führte das Gericht unter anderem aus:
----- Wir berichten in der nächsten CIV News. -------
VG Neustadt a. d. Weinstraße
Kein Fahrerlaubnisentzug bei Schwerhörigkeit
Die Stadt Ludwigshafen hat einem 85 Jahre alten Bürger zu Unrecht die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, ein ärztliches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen.
Zum Sachverhalt
Der 1930 geborene Antragsteller beantragte im Juli 2015 bei der Fahrerlaubnisbehörde der Antragsgegnerin die Umstellung seiner 1962 erworbenen Fahrerlaubnis in die neuen Führerscheinklassen, weil die Urkunde aufgrund ihres Alters unansehnlich geworden war. Anlässlich der Vorsprache des Antragstellers stellte eine Mitarbeiterin der Antragsgegnerin fest, dass dieser ein Hörgerät trug.
Das CIV NRW e.V. Vorstandsmitglied Heinz Josef Thiel kämpft für unsere Rechte. Heinz Josef teilt uns mit:
...in den CIV-News 01/2015 habe ich auf den Seiten 27 – 29 über meinen Rechtsstreit zum Merkzeichen „Gl“ berichtet und auch informiert, dass ich seit Ende November 2014 im Disput mit dem Kreis Recklinghausen über Zuerkennung des Merkzeichens „B“ stehe.
Fachkonferenz zeigt gelungene Beispiele für Teilhabe
Er war ein Kind ohne Einschränkungen - bis eine Impfung alles veränderte im Leben von Carsten Trimpop. Die Folge war, dass lange Zeit immer andere über das Leben des jungen Mannes mit Behinderung bestimmten. Nach der Förderschule ging es für ihn in die Werkstatt für behinderte Menschen, mangels anderer Möglichkeiten zog er dann in eine Wohnstätte. Den grundlegenden Richtungswechsel brachte für Trimpop erst sein persönliches Budget. Mit dieser Form der Unterstützung konnte der Mitvierziger selbst bestimmen, wo und mit wem er wohnt. Seine Arbeitsassistenz ermöglicht ihm, rund um die Uhr sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten. Carsten Trimpop ist heute Inklusionsbotschafter und bestes Beispiel dafür, wie selbstbestimmte Teilhabe, ein Leben mitten in der Gesellschaft aussieht.
Weiterlesen: Persönliche Budgets als Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben
Verena Bentele: „Das Bundesteilhabegesetz muss zügig verabschiedet werden. Wir brauchen endlich Leistungen aus einer Hand statt eines Flickenteppichs.“
„Teilhabe ermöglichen, Barrieren abbauen und Gleichberechtigung schaffen - Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe!“ Unter diesem Motto steht die Berliner Erklärung, die die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange behinderter Menschen heute bei ihrem 50. Treffen verabschiedeten. Diese umfasst eine Reihe von Forderungen mit dem Ziel, Inklusion nach den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Ebenen umzusetzen.
Weiterlesen: Teilhabe stärken, Barrieren abbauen und Gerechtigkeit voranbringen
Der CIV NRW e.V. schließt sich der Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. zur Fernsehsendung „Sehen statt hören“ an.
Zitat:
„Das Wochenmagazin „Sehen statt Hören“ hat für viele Menschen der Gebärdensprachgemeinschaft einen ähnlich hohen Stellenwert wie die „Tagesschau“ oder das „Heute Journal“. Man stelle sich vor, diese Sendungen würden gekürzt oder erschienen nur noch im Internet.
Der Bayerische Rundfunk (BR) produziert und finanziert jährlich 47 Sendungen „Sehen statt Hören“. Der WDR trug bisher als Co-Produktionspartner 15 Prozent der Produktionskosten.
Nun wurde bekannt, dass der WDR entschieden hat, die Sendung „Sehen statt Hören“ ab 2016 nicht mehr mitzufinanzieren. Der WDR begründet seine Entscheidung mit Sparmaßnahmen. Eine weitere Beteiligung an der Finanzierung wird nur in Betracht gezogen, wenn die Sendung zukünftig zum Online-Only-Magazin umkonzipiert wird.
„Sehen statt Hören“ wird in Gebärdensprache, in Lautsprache und untertitelt gesendet. Somit ist diese Sendung tatsächlich für alle Interessierten zugänglich und ein vorbildliches Beispiel für echte Inklusion, das in seiner Form so unbedingt erhalten bleiben muss.“
Der CIV NRW e.V., der sich auch als Interessenverband aller Hörgeschädigter begreift, kann sich daher nur der Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. anschließen.
Auch wir bitten den Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks, seine Entscheidung noch einmal zu überdenken und diese im Sinne der Inklusion abzuändern. Eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Hörgeschädigten durch Sparmaßnahmen kann nicht Ziel des Rundfunkrates sein. Hörgeschädigte müssen seit 2014 Fernsehgebühren zahlen. Sie leisten damit auch einen nicht unerheblichen Beitrag zur Finanzierung von eben solchen Fernsehsendungen.
Anbei finden Sie die komplette Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen Bund e.V. als PDF- Datei. Datei herunterladen
Der Vorstand des CIV NRW e.V.
21.09.2015|62/15|Berlin|
Ab dem 1. Oktober 2015 müssen Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und ambulante Zentren, die medizinische Implantate einsetzen, den Patienten einen Implantatpass in Papierform aushändigen. Darauf hat der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hingewiesen. "Der Implantatpass ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Patientensicherheit", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.
Bei Bankgeschäften sind viele benutzte Worte nicht so leicht verständlich und Nicht-Fachleute haben es schwer, nachzuvollziehen, was sich hinter den benutzten Wörtern verbirgt. Das gilt m. E. sowohl für Otto-Normalverbraucher und viel mehr noch für Menschen, die aufgrund eines Handicaps, der Migration u. a. sprachliche Unterstützung brauchen.
Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.
Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.
Merkzeichen B - B bedeutet „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“.
"Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G", "Gl" oder "H"vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
- Arbeitgeber und Ehrenamt
- Grundlagen für die Berechnung des „Grad der Behinderung“
- Resolution
- Schwerbehindert: Vergünstigte Kurtaxe, Freifahrtenregelung für Schiffe und Fähren
- Merkzeichen GL mit Hinweis für CI-Träger - Stand 03.04.2014
- Merkzeichen Gl (Gehörlos) – Hinweis für CI-Träger - Stand 05/2015
- Gehörlosengeld - Hilfe für Gehörlose
- Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
- Behindertenbeauftragte der Bundesregierung -Verena Bentele
