Um Problemen aus dem Weg zu gehen, sollte ein Ehrenamt beim Arbeitgeber angezeigt werden. Meist steht eine solche Anzeigenpflicht für Nebentätigkeit auch im Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber muss zwar nicht zustimmen aber er kann die freiwillige Arbeit im Ehrenamt nur in Ausnahmefällen verbieten. Dies wäre gegeben, wenn die Nebentätigkeit dem Ruf der Arbeitgebers schaden würde oder wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass das Ehrenamt den Arbeitnehmer nicht zeitlich und körperlich so stark beansprucht, dass die Haupttätigkeit darunter leidet. Es sollte daher eine Wochenarbeitszeit von zusammen 48 Stunden Haupt- und Nebentätigkeit nicht überschritten werden.
Grundlagen für die Berechnung des „Grad der Behinderung“ für den Schwerbehindertenausweis,
sind seit Januar 2009 die „Versorgungsmedizinische Verordnung“...
Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4,Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.
Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.
Resolution
d. Deutschen Gesellschaft d. Hörgeschädigten - Selbsthilfe u. Fachverbände e. V. (DG) zur Feststellung des Grades der Behinderung
gefunden von Christine Schiffer im Internet:
http://www.deutsche-gesellschaft.de/taxonomy/term/2/anhaenge/2014-11-01-resolution-icf-gdb.pdf
beschlossen auf der Mitgliederversammlung der DG am 23.11.2014 in Eisenach Bezug: Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Sechste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung Bearbeitungsstand: 26.09.2014
Kurtaxe
Die sogenannte Kurtaxe ist eine Form der Tourismusabgabe, die meist in Fremdenverkehrsorten, pro Person und Übernachtung erhoben wird. In Deutschland ist diese Abgabe nicht bundeseinheitlich geregelt. Schwerbehinderte können unter bestimmten Umständen eine Vergünstigung oder Befreiung dieser Abgabe erhalten.
Weiterlesen: Schwerbehindert: Vergünstigte Kurtaxe, Freifahrtenregelung für Schiffe und Fähren
Merkzeichen Gl - Gehörlos -
Als ein neu festzustellendes Merkzeichen wurde mit dem Inkrafttreten des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches zum 01.07.2001 das Merkzeichen "Gl" für gehörlos eingeführt.
Die Feststellung des Merkzeichens "Gl" setzt voraus, dass Gehörlosigkeit vorliegt.
Weiterlesen: Merkzeichen GL mit Hinweis für CI-Träger - Stand 03.04.2014
Gl steht jedem Gehörlosen zu, unabhängig wann die Gehörlosigkeit eingetreten ist.
Gl steht jedem zu, der „nur" eine an Taubheit grenzende SH hat, sofern diese während der
Hörbahnreifung / Kindheit bestand.
Weiterlesen: Merkzeichen Gl (Gehörlos) – Hinweis für CI-Träger - Stand 05/2015
Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbs und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Anspruchsberechtigt sind:
Quelle: sbv Aktuell online, Ausgabe März 2014, (Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen NRW e.V.)
Teilhaberecht für Menschen mit Behinderung
Am 17. Februar 2014 fand die erste Veranstaltung der Beauftragten der Bundesre-gierung für die Belange behinderter Menschen (BBB), Verena Bentele, statt. Das Bundesteilhabegesetz war Thema dieses Treffens im Berliner Kleisthaus. An diesem Treffen nahmen die Landesbehindertenbeauftragten (LBB) teil: Norbert Killewald (NRW), Irmgard Badura (Bayern) und Stephan Pöhler (Sachsen).
Weiterlesen: Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
In der 18. Wahlperiode ist Verena Bentele die neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Ihr gesetzlicher Auftrag:
Die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Ernennung und Aufgaben sind seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) geregelt. Der beauftragten Person steht ein mit hauptamtlichen Mitarbeitern besetzter Arbeitsstab zur Seite, der sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt
Weiterlesen: Behindertenbeauftragte der Bundesregierung -Verena Bentele
