Stellungnahme der Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Heimrechts (WTG) und zur WTG-DVO (Stand April 2026)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. (CIV NRW) und der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband NRW e.V. (DSB LV NRW) begrüßen grundsätzlich die Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau im Heimrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Zugleich weist diese Stellungnahme auf erhebliche Defizite hin, die Menschen mit Hörbehinderung und insbesondere Cochlea-Implantat-Tragende betreffen. Gerade diese vulnerable Gruppe mit spezifischen Bedarfen wird in der Neufassung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung (WTG-DVO) nicht ausreichend berücksichtigt. Detaillierte Angaben zu den Bedarfen vorwiegend lautsprachlich kommunizierender Menschen mit Hörbehinderung und ihrer Verbände in NRW finden sich in Anhang II.
Fehlende Berücksichtigung hörbehinderungsspezifischer Anforderungen





Neue MED-EL-Broschüre informiert Kinder und ihre Familien über Hörlösungen bei Mikrotie und Atresie
37 Grad - ZDF Reportage
Die geplante Reform der Notfallversorgung in Deutschland wird nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) spürbare Auswirkungen auch auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit akuten Erkrankungen im Hals-Nasen-Ohren-Bereich haben. Im Vorfeld ihrer Jahresversammlung vom 13.-16. Mai in Ulm warnt die Fachgesellschaft vor möglichen Versorgungslücken und sieht einen Abstimmungs- sowie Schulungsbedarf bei den zu erwartenden zentralisierten Strukturen.
chtbares Zeichen für „unsichtbare Behinderung“
Der April bringt uns den CIV NRW Stammtisch Nummer 2. 





